Kleine Ereignisse im Eichwesen

- hervorgeholt aus Archivunterlagen von Uwe Kröger -

Nach dem Inkraftreten der Maß- und Gewichtsordnung am 1. April 1912 waren die beteiligten Stellen daran interessiert, inwieweit sich seine Durchführung bewährte und wie insbesondere die neu eingeführte periodische Nacheichung abgewickelt wurde.  

Die damalige Kaiserliche Normal-Eichungskommission entsandte ihren Geheimen Regierungsrat Dr. Plato zu einer Informationsreise nach Schleswig-Holstein. Neben verschiedenen Firmen und Eichämtern sollte auch die 3 km von der nächsten Bahnstation entfernte Nacheichstelle in Boren besucht werden.

Der Eichverwaltung gelang es, von der Königlichen Eisenbahndirektion in Altona die Zusage zu bekommen, daß der "Zug Nr. 942 am Freitag, den 5. September 1913 um 8 Uhr 14 nachmittags in Lindaunis ausnahmsweise halten wird." Damit entfiel für Dr. Plato die Reise von Schleswig nach Lindaunis mit dem Schiff.

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Der Königliche Eichungsinspektor in Kiel schreibt im November 1916 an das Eichamt Altona: 

Eichmeister Brand hat den Nachmittagsdienst in der Faßeichstelle der Bavariabrauerei am   27. Oktober anstatt wie festgesetzt um 2 1/2 erst nach 3 1/4 Uhr angetreten mit der Begründung, durch heftige Magenschmerzen und Übelbefinden, woran er infolge des von ihm als schlecht bezeichneten Altonaer Brotes angeblich leide, am rechtzeitigen Dienstantritt behindert gewesen zu sein.  

Nach dem Gutachten des dortigen Amtsarztes ist das Brot in Altona im allgemeinen gut und bekömmlich. Es spricht der Bier- und Tabakgenuß des Beamten an diesem Tage gegen das Vorhandensein besonderer  Magen-Darm-Störungen.  

Die Begründung des verspäteten Dienstantrittes ist danach nicht stichhaltig. Dem Beamten ist zu eröffnen, daß eine strenge Pflichterfüllung von ihm für die Folge auf das Bestimmteste erwartet wird, widrigenfalls eingeschritten werden müßte.  

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Im Dezember 1925 schreibt ein Drogist an das Eichamt Altona:

Sehr geehrter Herr Eichmeister, die heute in meinem Geschäfte erfolgten Beanstandungen geben mir genügend Veranlassung, nach nochmaliger Befragung meines jungen Mannes, zu erklären, daß Angestellte des Eichamtes den Rat erteilt haben, die Köpfe der Gewichtsstücke abzukneifen, um dieselben zum Tarieren verwenden zu können. Der junge Mann ist gewillt, die ihm erteilte Auskunft durch Eid zu erhärten. Da nun eine Auskunft seitens Angestellte des Eichamtes mir als kompetent erscheinen muß, so werde ich bei einer mir evtl. zugedachten Strafe richterlichen Entscheid in Anspruch nehmen.  

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Bei seiner Gemeindeverwaltung erscheint im Dezember 1924 der Landwirt Adolf Hoffmann und bringt folgendes vor:  

Ich führe Beschwerde über den Eichmeister, der im Oktober in Neuendorf den Eichtermin abgehalten hat und bezichtige ihn der Lüge. Außerdem weise ich darauf hin, daß ich seit dem 10. Oktober keine Butter mehr verkaufen darf und somit in Bezug auf die Tafelwaage als eichpflichtiger Betrieb ausscheide. Ferner führe ich Beschwerde darüber, daß bei der Revision am 15. November der Eichmeister widerrechtlich in meine Speisekammer eingedrungen ist und dort einige Behälter durchsucht und dabei ein 0,5 P Gewicht gefunden hat. Dieses wurde nur gelegentlich zum Abwiegen von Gegenständen des Hausbedarfs verwendet. Daher ist eine Beschlagnahme ungerechtfertigt.  

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In den von Paul Selk gesammelten "Volksgeschichten aus Angeln", die 1992 im Husum-Verlag erschienen sind, befindet sich auch die folgende Geschichte:  

In Niesgrau ist Eichung. Der Postagent sagt zu seinem Posthelfer: "Gehe beim Wachtmeister vor und sage ihm Bescheid, daß heute Eichung ist. Er möge nicht vergessen, sein Seitenge-wehr nacheichen zu lassen." Der Posthelfer bestellt treu die Botschaft. Der Wachtmeister, ein Reservemann, kommt zum Eichmeister: "Sagen Sie mal, muß ich mein Seitengewehr auch eichen lassen?" Jawohl sagt dieser, der schon vom Postagenten unterrichtet war. "Das Seiten-gewehr wird gewogen, gemessen und kriegt einen Stempel." Auf die Frage, was die Angelegenheit kostet, wird ihm der Bescheid gegeben: "Für die Behörde ist die Eichung frei!"  

Niesgrau hat also den Vorzug, einen Wachtmeister mit einem geeichten Seitengewehr zu haben. Wohl die einzige Gemeinde in Deutschland, die sich dieses Vorzugs erfreuen kann.  

Leider gibt es keine Bestätigung aus dem Kollegenkreis für diese Geschichte meines ehemaligen und kurzzeitigen Lehrers in Bredegatt in Angeln.  

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aus "BTB Schleswig-Holstein informiert", Seiten 28 und 29 

Herausgeber: 
Gewerkschaft Technik und Naturwissenschaft
Landesverband Schleswig-Holstein e.V. (BTB-SH
- Arbeitskreis Mess- und Eichtechnik -  
- November 1998 -

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