Der dbb führt berufsbezogenen Rechtsschutz im Auftrag seiner Mitgliedsorganisationen für deren Einzelmitglied durch. Rechtsschutz kann generell nur über Ihre Fachgewerkschaft beantragt werden und nicht direkt über den dbb oder die dbb Dienstleistungszentren.
Rechtsschutz auf Grundlage der dbb Rahmenrechtschutzordnung (RRSO) (PDF) gliedert sich in Rechtsberatung und Verfahrensrechtsschutz.
Beratungsrechtsschutz bedeutet, dass das zuständige dbb Dienstleistungszentrum mündliche oder schriftliche Auskünfte oder rechtliche Kurzeinschätzungen abgibt.
Verfahrensrechtsschutz bedeutet die Vertretung in einem außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren durch das zuständige dbb Dienstleistungszentrum.
Wer erhält gewerkschaftlichen Rechtsschutz und wie weit geht dieser Rechtsschutz?
Was muss ich tun, um Rechtsschutz zu erhalten?