Gremien

Die BTE-Satzung sieht folgende Gremien vor:

Gewerkschaftstag

Der Gewerkschaftstag ist das oberste Organ des BTE und findet alle vier Jahre statt. Ihm obliegen:

  1. Beschlussfassung über Satzungsänderungen
  2. Entgegennahme des Geschäfts- und Kassenberichts des Bundesvorstandes
  3. Entgegennahme des Berichts der Kassenprüfer / Kassenprüferinnen
  4. Erteilung der Entlastung des Bundesvorstandes
  5. Wahl des Bundesvorstandes gemäß der Satzung
  6. Wahl der Kassenprüfer / Kassenprüferinnen
  7. Festsetzung der Beiträge
  8. Behandlung von Anträgen
Bundeshauptvorstand

Die Aufgaben des Bundeshauptvorstandes, bei dem es sich um das höchste Gremium, dass zwischen den Gewerkschaftstagen tagt, sind insbesondere:

  1. Organisations- und Grundsatzfragen in den Jahren, in denen kein Bundesgewerkschaftstag stattfindet,
  2. Entgegennahme des Geschäfts- und Kassenberichtes des Bundesvorstandes,
  3. Entgegennahme des Prüfberichtes des Kassenprüfers zwischen den Bundesgewerkschaftstagen,
  4. Bewilligung des Haushaltsvoranschlages,
  5. Beschlussfassung über Sonderbeiträge aus besonderem Anlass,
  6. Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedsverbänden,
  7. Anschluss an andere Verbände sowie Austritt,
  8. Behandlung von Anträgen, soweit sie nicht dem Bundesgewerkschaftstag vorbehalten sind.
Bundesvorstand

Der Bundesvorstand ist im Rahmen der vom Gewerkschaftstag und vom Bundeshauptvorstand gefassten Beschlüsse für die Berufspolitik des BTE verantwortlich. Er ist für die gewerkschaftliche Arbeit des BTE verantwortlich und vertritt ihn nach außen. Er fördert die Arbeit der Landesverbände und koordiniert deren Anliegen auf Bundesebene.